AGBs
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
der CESA CAREsultancy GmbH
Allgemeine Grundlagen der Zusammenarbeit
Diese „Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Buchhalter“ gelten für sämtliche Rechtsgeschäfte zwischen dem BH als Auftragnehmer und dem Auftraggeber, insbesondere für Werkverträge, Verträge über die Durchführung der Buchhaltung, die Erstellung der Saldenlisten und der Einnahmen-Ausgabenrechnung im Ausmaß der durch das BiBuG festgelegten Berufsrechte und gewerblichen Nebenrechte, die eine fachmännische Dienstleistung und Beratung von Auftraggebern durch BH im Rahmen der allgemein anerkannten Berufsgrundsätze und Standesregeln zum Gegenstand haben. Maßgeblich ist jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültige Fassung. Der Auftraggeber bestätigt, dass ihm die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültige Fassung der AGB vor Unterfertigung zur Verfügung gestellt wurde bzw. online abrufbar ist. Es gelten ausschließlich die AGB des BH; AGB des Auftraggebers finden keine Anwendung, auch wenn ihnen nicht ausdrücklich widersprochen wird.
Für den Fall, dass einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein und/oder werden sollten, berührt dies die Wirksamkeit der verbleibenden Bestimmungen und der unter ihrer Zugrundelegung geschlossenen Verträge nicht. Die unwirksame ist durch eine wirksame Bestimmung, die ihr dem Sinn und wirtschaftlichen Zweck nach am nächsten kommt, zu ersetzen.
Der BH ist berechtigt, den Dienstleistungs- und/oder Beratungsauftrag durch sachverständige, unselbständig beschäftigte Mitarbeiter:innen oder geeignete gewerbliche/freiberufliche Kooperationspartner:innen (ganz oder teilweise) durchführen zu lassen. Der BH haftet für deren sorgfältige Auswahl; eine darüber hinausgehende Haftung für deren eigenes Verschulden besteht nur im gesetzlich zwingend vorgesehenen Ausmaß. Die Mitarbeit anderer selbständiger Buchhalter:innen ist schriftlich zu vereinbaren.
Der Auftraggeber sorgt dafür, dass die organisatorischen Rahmenbedingungen bei Erfüllung des Dienstleistungs- und/oder Beratungsauftrages an seinem Geschäftssitz ein möglichst ungestörtes, dem raschen Fortgang des Prozesses förderliches Arbeiten erlauben. Der BH ist verpflichtet, bei der Erfüllung der vereinbarten Leistung nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Berufsausübung vorzugehen.
Leistungen können – nach ausdrücklicher Weisung und Kontrolle des BH – auch durch Auftragsverarbeiter:innen (z. B. IT-/Cloud-Dienstleister, Freelancer) erbracht werden. Mit diesen bestehen Vereinbarungen gemäß Art. 28 DSGVO; sie sind zur Vertraulichkeit verpflichtet und verarbeiten Daten ausschließlich weisungsgebunden.
Geltungsbereich und Umfang
Die Geschäftsbedingungen gelten, wenn ihre Anwendung ausdrücklich vereinbart wurde und auch für Zusatzvereinbarungen zwischen dem BH und dem Auftraggeber.
Alle Dienstleistungs-, und/oder Beratungsaufträge und sonstigen Vereinbarungen sind nur dann rechtsverbindlich, wenn sie vom Auftraggeber bestätigt und firmenmäßig gezeichnet werden und verpflichten gegenseitig nur in dem in der schriftlichen vertraglichen Vereinbarung (Vollmacht) angegebenen Umfang.
Die jeweils gültigen Tarife/Honorare ergeben sich aus der aktuellen Preisliste des BH, die dem Auftraggeber vor Vertragsabschluss zur Verfügung gestellt wird bzw. online abrufbar ist und Vertragsbestandteil wird. Die Preisliste wird jährlich überprüft und angepasst; Anpassungen erfolgen gemäß diesen AGB.
Der BH ist verpflichtet, sämtliche Dienstleistungen nach der geltenden Rechtslage zu erbringen. Ändert sich die Rechtslage nach Abgabe der abschließenden beruflichen Äußerung durch den BH, so ist der BH nicht verpflichtet, den Auftraggeber auf Änderungen oder sich daraus ergebende Folgerungen hinzuweisen. Dies gilt auch für abgeschlossene Teile eines Auftrages.
Umfang und Ausführung des Auftrages
Der Umfang sowie die Ausführung des Dienstleistungs- und/oder Beratungsauftrages werden vertraglich vereinbart.
Aufklärungspflicht des Auftraggebers/Vollständigkeitserklärung
Der Auftraggeber hat dem BH die Vollständigkeit der vorgelegten Unterlagen sowie der gegebenen Auskünfte und Erklärungen auf dessen Wunsch hin schriftlich zu bestätigen. Darüber hinaus unterliegt diese Vollständigkeitserklärung keinerlei Formvorschriften.
Der BH ist berechtigt, bei Tätigkeiten zur Durchführung der Buchhaltung, Vorbereitung und Erstellung von Saldenlisten und Einnahmen-Ausgaben- Rechnungen, für Beratungstätigkeiten und andere zu erbringende Tätigkeiten die Angaben des Auftraggebers, insbesondere Zahlenangaben, als richtig anzunehmen. Er hat jedoch den Auftraggeber auf von ihm festgestellte Unrichtigkeiten hinzuweisen.
Der Auftraggeber verpflichtet sich, dem BH auch ohne dessen besondere Aufforderung, alle für die Erfüllung und Ausführung des Dienstleistungs-, und/oder Beratungsauftrages notwendigen Unterlagen zeitgerecht vorzulegen und ihm von allen Vorgängen und Umständen in Kenntnis zu setzen, die für die Ausführung des Auftrages von Bedeutung sind. Die Konkretisierung der „zeitgerechten“ Vorlage wird gesondert vereinbart. Der Auftraggeber leistet Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit von sämtlichen zur Verfügung gestellten Unterlagen und Informationen. Dies gilt auch für alle Unterlagen, Vorgänge und Umstände, die erst während der Tätigkeit des BH bekannt werden.
Ein Verzug, der auf die verspätete Bereitstellung von Unterlagen oder Informationen durch den Auftraggeber zurückgeht, ist nicht vom BH zu vertreten.
Der Auftraggeber bestätigt die Richtigkeit des vorgelegten Registerauszugs gemäß WiEReG bzw. legt einen vom wirtschaftlichen Eigentümer bestätigten Registerauszug vor und verpflichtet sich, sämtliche wesentlichen Änderungen in der Eigentümerstruktur unverzüglich bekannt zu geben.
Sicherung der Unabhängigkeit
Die Vertragspartner verpflichten sich zur gegenseitigen Loyalität.
Die Vertragspartner verpflichten sich gegenseitig, alle Vorkehrungen zu treffen, die geeignet sind, die Gefährdung der Unabhängigkeit der Kooperationspartner und Mitarbeiter des BH zu verhindern. Dies gilt insbesondere für Angebote des Auftraggebers auf Anstellung bzw. der Übernahme von Aufträgen auf eigene Rechnung. Maßgeblich für die Beurteilung der Tätigkeit ist ausschließlich die schriftliche berufliche Äußerung des BH.
Berichterstattung
Der BH verpflichtet sich, über seine Arbeit, die seiner Mitarbeiter und gegebenenfalls auch die seiner Kooperationspartner schriftlich Bericht zu erstatten, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wird. Die Übermittlung mittels E-Mail ist zulässig.
Der Auftraggeber und der BH stimmen überein, dass für den Dienstleistungs- und/oder Beratungsauftrag eine dem Arbeitsfortschritt entsprechende entweder laufende oder einmalige Berichterstattung als vereinbart gilt. Die Konditionen der Berichterstattung werden gesondert vereinbart.
Gibt der BH über die Ergebnisse seiner Tätigkeit eine schriftliche Äußerung ab, ist ausschließlich diese ausschlaggebend für eine Beurteilung.
Schutz des geistigen Eigentums /Urheberrecht/Nutzung
Die Leistungen des BH sind urheberrechtlich geschützt.
Der Auftraggeber verpflichtet sich, die im Zuge des Dienstleistungs- und/oder Beratungsauftrages vom BH, seinen Mitarbeitern und Kooperationspartnern erstellten Auswertungen, Berichte, Analysen, Entwürfe, Berechnungen, Planungen, Programme, Zeichnungen, Datenträger und dergleichen nur für seine Geschäftszwecke zu verwenden. Eine sonstige Verwertung ist unzulässig.Die Weitergabe von durch den BH erstellten Unterlagen an Behörden, Gerichte, Sozialversicherungsträger, Steuerberater:innen/Wirtschaftsprüfer:innen und sonstige Stellen ist zulässig, soweit dies zur Erfüllung gesetzlicher Pflichten oder zur Durchsetzung berechtigter Interessen des Auftraggebers erforderlich ist. Eine Nutzung zu Werbezwecken durch den Auftraggeber ist ausgeschlossen.
Die Verwendung beruflicher Äußerungen des BH zu Werbezwecken durch den Auftraggeber ist unzulässig. Ein Verstoß berechtigt den BH zur fristlosen Kündigung aller noch nicht durchgeführten Aufträge.
Im Hinblick darauf, dass die erstellten Dienstleistungen geistiges Eigentum des BH sind, gilt das Nutzungsrecht derselben auch nach Bezahlung des Honorars ausschließlich für Geschäftszwecke des Auftraggebers und nur in dem im Vertrag bezeichneten Umfang. Jede rechtswidrig erfolgte Weitergabe, auch im Zuge einer Auflösung des Unternehmens oder eines Konkurses, aber auch die kurzfristige Überlassung zu Reproduktionszwecken zieht Schadenersatzansprüche des BH nach sich.
Der BH verpflichtet sich seinerseits, das geistige Eigentum des Auftraggebers zu beachten, soweit er bei der Übergabe desselben ausdrücklich darauf hingewiesen worden ist.
Mängelbeseitigung und Gewährleistung
Der BH ist berechtigt und verpflichtet, nachträglich bekannt werdende Unrichtigkeiten und Mängel an seiner Dienstleistungs- und/oder Beratungsleistung zu beseitigen. Er ist verpflichtet, den Auftraggeber hiervon unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Er ist berechtigt, auch für die ursprüngliche Äußerung informierte Dritte von der Änderung zu verständigen.
Der Auftraggeber hat Anspruch auf kostenlose Beseitigung von Mängeln, sofern diese vom BH zu vertreten sind. Dieser Anspruch erlischt jedenfalls sechs Monate nachdem der Auftraggeber Kenntnis von den Mängeln der beanstandeten Leistung des BH erlangt hat.
Der Auftraggeber hat bei Fehlschlägen der Nachbesserung etwaiger Mängel, Anspruch auf Minderung, oder – falls die erbrachte Leistung infolge des Fehlschlages der Nachbesserung für den Auftraggeber zu Recht ohne Interesse ist, – das Recht der Wandlung. Im Falle der Gewährleistung hat Nachbesserung jedenfalls Vorrang vor Preisminderung oder Wandlung.
Soweit darüber hinaus Schadenersatzansprüche bestehen, gelten die Bestimmungen des Punkt 9.
Die vorstehenden Gewährleistungsregelungen gelten gegenüber Unternehmern. Gegenüber Verbrauchern gelten die zwingenden gesetzlichen Gewährleistungsbestimmungen (insb. KSchG) vorrangig.
Haftung
Der BH und seine Mitarbeiter:innen handeln bei der Durchführung der Leistungen nach den allgemein anerkannten Prinzipien ordnungsgemäßer Berufsausübung. Der BH verfügt über eine Berufshaftpflichtversicherung gemäß § 10 BiBuG.
Bei leichter Fahrlässigkeit ist die Haftung des BH – außer gegenüber Verbrauchern – auf die Höhe der gemäß § 10 Abs 3 BiBuG vorgesehenen Mindestversicherungssumme beschränkt.
Dies gilt sinngemäß für beigezogene Kolleg:innen gemäß den obigen Bestimmungen über die Heranziehung Dritter.
Schadenersatzansprüche sind binnen sechs Monaten ab Kenntnis von Schaden und Schädiger gerichtlich geltend zu machen.
Der Auftraggeber trägt die Verantwortung für Richtigkeit, Vollständigkeit und fristgerechte Übermittlung seiner Unterlagen und Daten; daraus resultierende Verzögerungen/Mehrkosten gehen zu seinen Lasten.
Verpflichtung zur Verschwiegenheit/Datenschutz
Der BH ist gemäß § 39 BiBuG verpflichtet, seine Mitarbeiter und die hinzugezogenen selbständigen Bilanzbuchhalter, über alle Angelegenheiten, die ihnen im Zusammenhang mit ihrer Tätigkeit für den Auftraggeber bekannt werden, Stillschweigen zu bewahren. Diese Schweigepflicht bezieht sich sowohl auf den Auftraggeber als auch auf dessen Geschäftsverbindungen.
Nur der Auftraggeber selbst, nicht aber dessen Erfüllungsgehilfen, kann den BH schriftlich von dieser Schweigepflicht entbinden.
Der BH darf Berichte, Auswertungen und sonstige schriftliche Äußerungen über seine Tätigkeit Dritten nur mit Einwilligung des Auftraggebers aushändigen, es sei denn, dass eine gesetzliche Verpflichtung hierzu besteht.
Die Schweigepflicht des BH, seiner Mitarbeiter und der hinzugezogenen selbständigen Bilanzbuchhalter gilt auch für die Zeit nach Beendigung des Auftrages. Ausgenommen sind Fälle, in denen eine gesetzliche Verpflichtung zur Auskunftserteilung besteht.
Der BH ist befugt, ihm anvertraute personenbezogene Daten im Rahmen der Zweckbestimmungen des Dienstleistungs-, Beratungs- und/oder Vertretungsauftrages zu verarbeiten, oder durch Dritte verarbeiten zu lassen. Der BH gewährleistet gemäß den Bestimmungen des Datenschutzgesetzes die Verpflichtung zur Wahrung des Datengeheimnisses. Dem BH überlassenes Material (Datenträger, Daten, Unterlagen, Auswertungen, Programme, etc.), sowie alle Ergebnisse aus der Durchführung der Arbeiten werden grundsätzlich dem Auftraggeber zurückgegeben.
Der BH verpflichtet sich, Vorsorge zu treffen, dass der Auftraggeber seiner Auskunftspflicht nach Artikel 15 DSGVO nachkommen kann. Sofern für solche Auskünfte kein Honorar vereinbart wurde, ist nach dem tatsächlichen Aufwand an den Auftraggeber zu verrechnen.
Der BH hat auf Verlangen und Kosten des Auftraggebers alle Unterlagen herauszugeben, die er aus Anlass seiner Tätigkeit von diesem erhalten hat. Dies gilt jedoch nicht für den Schriftwechsel zwischen dem BH und seinem Auftraggeber und für die Schriftstücke, die dieser in Urschrift besitzt. Der BH kann von Unterlagen, die er an den Auftraggeber zurückgibt, Abschriften oder Fotokopien anfertigen oder zurückbehalten.
Der BH ist berechtigt die im Zusammenhang mit der Erledigung eines Auftrages ihm übergebenen und die von ihm selbst angefertigten Unterlagen und Dokumente gemäß Punkt 10.5 sowie den über den Auftrag geführten Schriftwechsel im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen aufzubewahren.
Honoraranspruch und -höhe
Der BH hat als Gegenleistung zur Erbringung seiner Dienstleistungs-, und/oder Beratungsleistungen Anspruch auf Bezahlung eines angemessenen Honorars durch den Auftraggeber. Die Honorarhöhe richtet sich nach der schriftlichen Vereinbarung des Auftraggebers mit dem BH. Die jeweils gültigen Tarife/Honorare ergeben sich aus der aktuellen Preisliste des BH, die dem Auftraggeber vor Vertragsabschluss zur Verfügung gestellt wird bzw. online abrufbar ist und Vertragsbestandteil ist.
Unterbleibt die Ausführung des Auftrages durch den BH, so gebührt diesem gleichwohl das vereinbarte Entgelt, wenn er zur Leistung bereit war und durch Umstände, die auf Seiten des Auftraggebers liegen, an der Erbringung verhindert wurde. Er muss sich jedoch anrechnen lassen, was er sich in Folge des Unterbleibens seiner Leistung erspart hat.
Unterbleibt die Ausführung des Auftrages durch Umstände, die auf Seiten des BH einen wichtigen Grund darstellen, so hat er nur Anspruch auf den seinen bisherigen Leistungen entsprechenden Teil des Honorars. Dies gilt insbesondere dann, wenn seine bisherigen Leistungen trotz Kündigung für den Auftraggeber verwertbar sind.
Die vereinbarte Honorarsumme ist zu 50 % bei Beauftragung und zu 50 % bei Auftragserfüllung mit einem Zahlungsziel von 14 Tagen fällig. Die Beanstandung der Arbeiten des BH berechtigt, außer bei offenkundigen Mängeln, nicht zur Zurückhaltung der ihm zustehenden Vergütungen.
Der BH hat neben der angemessenen Honorarforderung, Anspruch auf Ersatz seiner Auslagen. Er kann entsprechende Vorschüsse verlangen.
Der BH kann auch die Auslieferung des Leistungsergebnisses von der vollen Befriedigung seiner Ansprüche abhängig machen. Auf das gesetzliche Zurückbehaltungsrecht (§ 471 ABGB, § 369 UGB) wird in diesem Zusammenhang verwiesen. Wird das Zurückbehaltungsrecht zu Unrecht ausgeübt, haftet der BH nur bei krass grober Fahrlässigkeit bis zur Höhe seiner noch offenen Forderung. Bei Dauerverträgen darf die Erbringung weiterer Leistungen bis zur Bezahlung früherer Leistungen verweigert werden. Bei Erbringung von Teilleistungen und offener Teilhonorierung gilt dies sinngemäß.
Eine Beanstandung der Arbeiten des BH berechtigt, außer bei offenkundigen wesentlichen Mängeln, nicht zur Zurückhaltung der ihm nach Punkt 11.5 zustehenden Vergütungen.
Eine Aufrechnung gegen Forderungen des BH auf Vergütungen nach Punkt 11.5 ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig.
Der Auftraggeber ist damit einverstanden, dass bei Zahlungsverzug Mahnspesen und Zinsen bis zum Klagtag kapitalisiert und Inkassospesen dem Kapital hinzugerechnet werden.
Der Auftragnehmer ist berechtigt, jährliche Preisanpassungen vorzunehmen (Preissteigerungen um 3-5%). Durch Unterzeichnen nimmt der Auftraggeber dies zur Kenntnis und erklärt sich damit einverstanden.
Kündigung
Soweit nicht etwas Anderes schriftlich vereinbart oder gesetzlich zwingend vorgeschrieben ist, können die Vertragspartner den Vertrag jederzeit mit sofortiger Wirkung kündigen. Dies gilt für einmalige Leistungen, sowie Leistungen, die nicht regelmäßig pro Monat erbracht werden. Der Honoraranspruch bestimmt sich nach Punkt 11.
Ein – im Zweifel stets anzunehmender – Dauerauftrag kann allerdings, soweit nichts Anderes schriftlich vereinbart ist, ohne Vorliegen eines wichtigen Grundes nur unter Einhaltung einer Frist von drei Monaten zum Ende eines Kalendermonats gekündigt werden.
Anzuwendendes Recht/Erfüllungsort/Gerichtsstand
Auf diesen Vertrag zwischen dem BH und Auftraggeber ist materielles österreichisches Recht unter Ausschluss der Verweisungsnormen des internationalen Privatrechts anwendbar.
Erfüllungsort ist der Ort der beruflichen Niederlassung des BH.
Für Streitigkeiten mit Unternehmern ist das sachlich zuständige Gericht am Unternehmenssitz des BH zuständig. Gegenüber Verbrauchern gilt der gesetzliche Gerichtsstand am Wohnsitz des Verbrauchers.
Verträge mit Verbrauchern
Für Verträge mit Verbrauchern im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes gelten die vorstehenden Bestimmungen nur insoweit, als das Konsumentenschutzgesetz nicht zwingend andere Bestimmungen vorsieht.
Sonstiges
Der BH führt keine Aufträge durch, die gegen Vorschriften zur Verhinderung von Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung verstoßen. Verdachtsfälle werden gemäß den einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen (insb. FM-GwG) den zuständigen Behörden gemeldet. Eine darüber hinausgehende vertragliche Pönale wird nicht vereinbart. Schadenersatzansprüche bleiben unberührt.
Bemerkung:
Wir möchten darauf hinweisen, dass aus Gründen der leichteren Lesbarkeit auf diesen Seiten die männliche Sprachform verwendet wird. Sämtliche Ausführungen gelten natürlich in gleicher Weise für die weibliche.
Stand: 10.2025
